Die hat Deinem Hund eine Maulschelle verpaßt? Na, das zeugt aber von gewaltigem Sachverstand *kopfschüttel*
Das kommt mir irgendwie so bekannt vor. Ich hab so oft von anderen Hundehaltern zu hören bekommen, daß es so unverantwortlich von mir wäre den Hund in Feld und Flur ohne Leine laufen zu lassen ...
Tja, dumm nur daß ich das Tier kannte. Sobald ich den an die Leine genommen habe, mutierte der zu einem giftigen Kampfmonster. Da wurde alles angeknurrt, was mir zu nahe kam. Jogger, andere Spaziergänger, Hunde, Fahrradfahrer. Kaum durfte der ohne Leine laufen war alles andere interessanter als das, was uns da so entgegen kam. Abgesehen davon lief der nie weit weg, der hatte Angst man könnte ihn alleine lassen - weiter als fünfzig Meter hat der sich nie von mir entfernt - und er hat aufs Wort gehört.
Warum? Weil der Hund zum einen gelernt hatte, daß er sein eigentliches Frauchen (unsere kleine, zierliche Nachbarin) vor allem Unbill beschützen müsse und zum anderen weil der sich an der Leine unglaublich stark gefühlt hat - von wegen verlängerter Arm von Frauchen ...
Und wenn es in Eurer Gemeinde einen Leinenzwang gibt, dann ist sie die Verursacherin des Zwischenfalls, denn wäre ihr Hund nicht frei durch die Gegend und auf Deinen Hund zugelaufen, dann wäre auch nichts passiert.
Was mich allerdings interessiert: Warum braucht man bei Euch für einen Labrador-Retriever-Mix einen Sachkundenachweis? Wegen der Größe?
Was mich allerdings interessiert: Warum braucht man bei Euch für einen Labrador-Retriever-Mix einen Sachkundenachweis? Wegen der Größe?
Liebe Mirtana,
ja, wegen der Größe und des Gewichtes benötigst Du in NRW einen Sachkundenachweis. Ist der Hund größer als 40cm oder schwerer als 20 KG, dann benötigst Du ihn. Ich glaube das heißt 40/20 Regelung oder so. Da Sam 61 cm hat und 25 Kg brauche ich mit ihm einen. :-)
Kann es sein, daß diese Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird? Eine Bekannte von mir hat einen Doggen-Schäferhundmix (das ist kein Hund, das ist ein Pony *g*) und die brauchte den nicht. Weil in dem Mix kein sogenannter "Listenhund" ist. Und die wohnt wie ich auch in NRW ;-)
Nene, das hat nichts mit Listenhund zu tun. Das ist wieder was anderes. Da hast Du noch mehr Auflagen, wie Führungszeugnis usw. .Schau mal hier nach. Das steht es eigentlich recht verständlich. :-)
Das kommt mir irgendwie so bekannt vor. Ich hab so oft von anderen Hundehaltern zu hören bekommen, daß es so unverantwortlich von mir wäre den Hund in Feld und Flur ohne Leine laufen zu lassen ...
Tja, dumm nur daß ich das Tier kannte. Sobald ich den an die Leine genommen habe, mutierte der zu einem giftigen Kampfmonster. Da wurde alles angeknurrt, was mir zu nahe kam. Jogger, andere Spaziergänger, Hunde, Fahrradfahrer. Kaum durfte der ohne Leine laufen war alles andere interessanter als das, was uns da so entgegen kam. Abgesehen davon lief der nie weit weg, der hatte Angst man könnte ihn alleine lassen - weiter als fünfzig Meter hat der sich nie von mir entfernt - und er hat aufs Wort gehört.
Warum? Weil der Hund zum einen gelernt hatte, daß er sein eigentliches Frauchen (unsere kleine, zierliche Nachbarin) vor allem Unbill beschützen müsse und zum anderen weil der sich an der Leine unglaublich stark gefühlt hat - von wegen verlängerter Arm von Frauchen ...
Und wenn es in Eurer Gemeinde einen Leinenzwang gibt, dann ist sie die Verursacherin des Zwischenfalls, denn wäre ihr Hund nicht frei durch die Gegend und auf Deinen Hund zugelaufen, dann wäre auch nichts passiert.
Was mich allerdings interessiert: Warum braucht man bei Euch für einen Labrador-Retriever-Mix einen Sachkundenachweis? Wegen der Größe?
Liebe Mirtana,
ja, wegen der Größe und des Gewichtes benötigst Du in NRW einen Sachkundenachweis. Ist der Hund größer als 40cm oder schwerer als 20 KG, dann benötigst Du ihn. Ich glaube das heißt 40/20 Regelung oder so. Da Sam 61 cm hat und 25 Kg brauche ich mit ihm einen. :-)