Blitzi, nicht unterkriegen lassen. Es gibt immer wieder Leute, die gar nichts raffen. Ob Hundebesitzer oder nicht - blöde Bemerkungen bekommt man als Hundebesitzer immer wieder.
Z.B. musste ich mir im dicht besiedelten Randstadtgebiet von Mannheim erklären lassen, dass die Straßenbäume eingehen, wenn die Hunde immer da dranpinkeln. Tja. Ich hab gefragt, wo die Hunde denn sonst hinpinkeln sollen? Es gab in der näheren Umgebung schlichtweg NICHTS, alles mehr als 10 Minuten Fußweg entfernt - so lange wartet kein Hund, der einfach mal muss.
In der Innenstadt von Köln wurde ich angemacht, weil außer Beton weit und breit nichts Grünes war und mein Hund auf diesen geheiligten Beton geschissen hat. Ich stand mit Taschentuch und Tüte daneben, aber die Tatsache des Schisses alleine zählte.
Besonders Frauen mit kleinen Hunden schießen den Vogel ab. Die nehmen ihre kleinen Hunde liebend gerne "zur Sicherheit" auf den Arm. Da oben fühlen sich die Kleinen wie Graf Koks und fangen an zu kläffen. Und mein Hund? Eben noch desinteressiert und entspannt, springt an der Dame hoch, um an das kleine Hundchen zu kommen. Wer ist schuld? Ich, weil ich meinen Hund angeblich nicht unter Kontrolle habe.
Über sowas ärgere ich mich maximal bis zum Abend, aber mehr Aufmerksamkeit bekommen solche dämlichen Leute von mir nicht.
Ist bei euch Leinenpflicht? Wenn das Ordnungsamt kommt, zeig die Dame mit dem Mops deinerseits an, weil sie der Leinenpflicht nicht nachgekommen ist. Ob groß oder klein, Leinenpflicht gilt für alle Hunde.
Bei uns herrscht Leinenpflicht, habe es gerade nochmal nachgelesen.
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1.in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2.in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3.bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4.in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Auszug aus dem Landeshundegesetz NRW
Die Idee mit der Anzeige ist gut, Sollte da was kommen, werde ich das auf jeden Fall machen. Danke für den Tip.
Z.B. musste ich mir im dicht besiedelten Randstadtgebiet von Mannheim erklären lassen, dass die Straßenbäume eingehen, wenn die Hunde immer da dranpinkeln. Tja. Ich hab gefragt, wo die Hunde denn sonst hinpinkeln sollen? Es gab in der näheren Umgebung schlichtweg NICHTS, alles mehr als 10 Minuten Fußweg entfernt - so lange wartet kein Hund, der einfach mal muss.
In der Innenstadt von Köln wurde ich angemacht, weil außer Beton weit und breit nichts Grünes war und mein Hund auf diesen geheiligten Beton geschissen hat. Ich stand mit Taschentuch und Tüte daneben, aber die Tatsache des Schisses alleine zählte.
Besonders Frauen mit kleinen Hunden schießen den Vogel ab. Die nehmen ihre kleinen Hunde liebend gerne "zur Sicherheit" auf den Arm. Da oben fühlen sich die Kleinen wie Graf Koks und fangen an zu kläffen. Und mein Hund? Eben noch desinteressiert und entspannt, springt an der Dame hoch, um an das kleine Hundchen zu kommen. Wer ist schuld? Ich, weil ich meinen Hund angeblich nicht unter Kontrolle habe.
Über sowas ärgere ich mich maximal bis zum Abend, aber mehr Aufmerksamkeit bekommen solche dämlichen Leute von mir nicht.
Ist bei euch Leinenpflicht? Wenn das Ordnungsamt kommt, zeig die Dame mit dem Mops deinerseits an, weil sie der Leinenpflicht nicht nachgekommen ist. Ob groß oder klein, Leinenpflicht gilt für alle Hunde.
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1.in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2.in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3.bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4.in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Auszug aus dem Landeshundegesetz NRW
Die Idee mit der Anzeige ist gut, Sollte da was kommen, werde ich das auf jeden Fall machen. Danke für den Tip.